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Telekomregulierung wird auch Mobilfunker treffen
Das Reformpaket zur Telekom-Regulierung hat auch Folgen für Mobilfunknetzbetreiber. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen nicht nur die früheren staatlichen Telefon-Monopole von den nationalen Regulierungsbehörden kontrolliert werden. Sondern auch die Mobilfunkbetreiber stehen künftig im Fadenkreuz der staatlichen Aufseher.
Die EU-Kommission bricht in ihren Entwürfen, die bis Ende 2001 in nationales Recht umgewandelt werden sollen, mit einer unausgesprochenen Voraussetzung der Telekommunikationspolitik der EU. Bislang wurde das Augenmerk bei Preiskontrollen und Durchleitungsverpflichtungen auf die Sprachtelefonie und die Telefongesellschaften gelegt, die ihre dominante Stellung durch ihr früheres staatliches Monopol erlangt haben. Die neuen Entwürfe umfassen dagegen alle Formen "elektronischer Kommunikation".
Als Erste werden dies wohl die Mobilfunkbetreiber zu spüren bekommen. So ist etwa deren Preispolitik in der letzten Zeit in die Kritik geraten: Einerseits sinken die Gebühren für Gespräche, die vom Handy aus geführt werden, seit Jahren kontinuierlich. In der umgekehrten Richtung dagegen, also bei Anrufen in das Mobilfunknetz, bleiben die Gebühren hoch. Der Verdacht, dass die Mobilfunker quersubventionieren, um mit billigen Gebühren Nutzer zu werben, liegt nahe.
Dem können die nationalen Regulierer jedoch nur unter der Voraussetzung nachgehen, dass ein Unternehmen über "beträchtliche Marktmacht" verfügt. Bislang ist dieses Kriterium in der Regel nur erfüllt, wenn der Betreiber über mehr als 25 Prozent Marktanteil im Festnetz verfügt. In Zukunft gilt das allgemeinere Kriterium der "wirtschaftlich starken Stellung", das auch auf führende Mobilfunkbetreiber zutrifft.
Gleichzeitig führt die Kommission mit ihrem Telekom-Paket die Möglichkeit ein, bestehende Vorschriften wieder aufheben zu können. Diese so genannten "Sonnenuntergangs-Klauseln" sehen vor, Märkte zu identifizieren, auf denen der Wettbewerb funktioniert. In diesem Fall können Vorschriften für marktbeherrschende Unternehmen wieder wegfallen. Wahrscheinliche Kandidaten für solche Märkte sind die Fernverbindungen.
Profitieren werden von dem weiter gefassten Rahmen des Pakets die Internet-Provider. Durch die "technologieneutrale" Vereinheitlichung des Telekommunikationsrechts wird in Zukunft das massenhafte Versenden unerwünschter Werbe-E-Mails (so genannter "Spam") ebenso verboten sein wie bislang schon unaufgeforderte Fax- und Telefon-Werbung. Das freut nicht nur die Verbraucher, sondern vor allem die Anbieter, deren Netze der "Spam" verstopft.
Die EU-Kommission bricht in ihren Entwürfen, die bis Ende 2001 in nationales Recht umgewandelt werden sollen, mit einer unausgesprochenen Voraussetzung der Telekommunikationspolitik der EU. Bislang wurde das Augenmerk bei Preiskontrollen und Durchleitungsverpflichtungen auf die Sprachtelefonie und die Telefongesellschaften gelegt, die ihre dominante Stellung durch ihr früheres staatliches Monopol erlangt haben. Die neuen Entwürfe umfassen dagegen alle Formen "elektronischer Kommunikation".
Als Erste werden dies wohl die Mobilfunkbetreiber zu spüren bekommen. So ist etwa deren Preispolitik in der letzten Zeit in die Kritik geraten: Einerseits sinken die Gebühren für Gespräche, die vom Handy aus geführt werden, seit Jahren kontinuierlich. In der umgekehrten Richtung dagegen, also bei Anrufen in das Mobilfunknetz, bleiben die Gebühren hoch. Der Verdacht, dass die Mobilfunker quersubventionieren, um mit billigen Gebühren Nutzer zu werben, liegt nahe.
Dem können die nationalen Regulierer jedoch nur unter der Voraussetzung nachgehen, dass ein Unternehmen über "beträchtliche Marktmacht" verfügt. Bislang ist dieses Kriterium in der Regel nur erfüllt, wenn der Betreiber über mehr als 25 Prozent Marktanteil im Festnetz verfügt. In Zukunft gilt das allgemeinere Kriterium der "wirtschaftlich starken Stellung", das auch auf führende Mobilfunkbetreiber zutrifft.
Gleichzeitig führt die Kommission mit ihrem Telekom-Paket die Möglichkeit ein, bestehende Vorschriften wieder aufheben zu können. Diese so genannten "Sonnenuntergangs-Klauseln" sehen vor, Märkte zu identifizieren, auf denen der Wettbewerb funktioniert. In diesem Fall können Vorschriften für marktbeherrschende Unternehmen wieder wegfallen. Wahrscheinliche Kandidaten für solche Märkte sind die Fernverbindungen.
Profitieren werden von dem weiter gefassten Rahmen des Pakets die Internet-Provider. Durch die "technologieneutrale" Vereinheitlichung des Telekommunikationsrechts wird in Zukunft das massenhafte Versenden unerwünschter Werbe-E-Mails (so genannter "Spam") ebenso verboten sein wie bislang schon unaufgeforderte Fax- und Telefon-Werbung. Das freut nicht nur die Verbraucher, sondern vor allem die Anbieter, deren Netze der "Spam" verstopft.