Telekom-Prozess: Geldbußen für zwei Angeklagte
Für zwei Angeklagte im Prozess um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom hatte das Verfahren ein überraschend schnelles Ende. Die Verfahren gegen die früheren Mitarbeiter der Konzernsicherheit wurden gegen Zahlung einer Geldbuße von je 6.000 Euro eingestellt.
Den beiden Angeklagten wurde einem Bericht der „Rheinischen Post“ zugutegehalten, dass sie davon ausgingen, dass die Führung der Deutschen Telekom von der illegalen Ermittlung von Telefondaten von Aufsichtsräten und Journalisten informiert war. Außerdem sprach für sie, dass Telefondaten im Jahr 2005 bei der Telekom nur schlecht geschützt waren.
Reinhard Kowalewsky, Redakteur der „Rheinischen Post“ hatte als Zeuge im Telekom-Prozess erklärt, der Hauptangeklagte Klaus T. habe ihm berichtet, seine Aktionen mit dem Ex-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel abgestimmt zu haben. Kowalewsky hatte Klaus T. getroffen, weil der ihn als Ex-Redakteur der Zeitschrift „Capital“ bespitzelt hatte und ihn über Details informierte.



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