Samsung Galaxy Tab 10.1: Verkaufsverbot bleibt vorerst bestehen
Bei der Patentklage von Apple vor dem Düsseldorfer Landgeicht gab es am gestrigen 25. August 2011 einen Etappensieg für Apple gegen Samsung. Das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt vorerst bestehen.
Allerdings gilt das Verkaufsverbot für den Tablet-PC von Samsung nur in Deutschland. Für andere Länder ist es – mangels Zuständigkeit der Düsseldorfer Richter – außer Kraft gesetzt.
Wie die „Rheinische Post“ berichtet, erachtete das Düsseldorfer Landgericht das Samsung Galaxy Tab 10.1 optisch für eine weitgehende Kopie des Apple iPad.
Es gebe zwar einige wichtige Unterschiede speziell beim Aussehen der Rückseite, doch auf den ersten Blick sei die Erscheinung der Geräte extrem ähnlich.
Eine endgültige Entscheidung über das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 soll am 9. September fallen. Bis dahin könnte auch Samsung beweisen, dass Apple schon Anfang Juni das Design der künftig in Deutschland vertriebenen Galaxy Tab 10.1 Geräte im Web hätte erkennen können. Dann hätte Apple die Verfügung früher beantragen müssen und die Frist verpasst.