Samsung: Teilsieg gegen Apple
Im Rechtsstreit um die Verletzung von Geschmacksmusterrechten vor dem Düsseldorf Landgericht konnte Samsung gegen Apple einen Teilsieg erringen.
Der iPad-Hersteller Apple wollte, wie die „Rheinische Post“ berichtet, von dem Landgericht den Verkauf eines Tablet-PCs von Samsung verbieten lassen. Die Richter sahen dafür allerdings keinen Grund.
Die Geschmacksmusterrechte von Apple würden nicht verletzt, so die Richter. Daher dürfe Samsung das Samsung Galaxy Tab 10.1N europaweit vertreiben. Das endgültige Urteil wird für den 9. Februar 2012 erwartet.
Apple hatte bereits ein bundesweites Verkaufsverbot für den Vorläufer des Samsung Galaxy Tab 10.1N, das Samsung Galaxy Tab 10.1, erstritten. Während darüber derweil noch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt wird, brachte Samsung das veränderte Nachfolgermodell auf den Markt, doch auch beim Samsung Galaxy Tab 10.1N ist aus Sicht von Apple die Ähnlichkeit zum noch zu groß.
Weiterer Dämpfer für Apple: Die Düsseldorfer Richter gaben an, auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eher dazu zu neigen, den Anspruch von Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verneinen. So könne etwa von einer Herkunftstäuschung nicht die Rede sein.



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