DSL-Drosselung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
Der Ärger um die geplante DSL-Drosselung der Deutschen Telekom geht in die nächste Runde. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt den Bonner Konzern ab und droht mit einem Gerichtsverfahren.
Den Verbraucherschützern aus Nordrhein-Westfalen geht es nicht um die DSL-Drosselung als solche, sondern um die besonders drastische Reduzierung der Download-Geschwindigkeiten auf nur 384 Kilobit pro Sekunde (KBit/s), die von der Telekom geplant wird.
Dies bedeute, so die Verbraucherzentrale NRW, z.B. für VDSL-Kunden, die normalerweise mit bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) surften, eine Reduzierung der Surf-Geschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent, obwohl die Telekom ihr Produkt als Flatrate verkaufe.
Die Verbraucherzentrale NRW setzt der Telekom daher eine Frist bis zum 16. Mai 2013, um per Unterlassungserklärung zu erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der DSL-Drosselungs-Klausel verzichtet. Sollte die Telekom die Unterlassungserklärung nicht abgeben, will die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht ziehen.
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