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Telekom: DSL-Drosselung für unzulässig erklärt

30.10.2013 von

Die Pläne der Deutschen Telekom zur DSL-Drosselung sind vom Landgericht Köln für unzulässig erklärt worden.

Das Gericht hatte einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben und entsprechende Vertragsklauseln der Telekom für unzulässig erklärt. Diese sehen eine drastische Drosselung des Surftempos bei DSL-Flatrates vor, wenn der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen pro Monat überschreitet.

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Das Urteil in erster Instanz (Az. 26 O 211/13) gilt für „Call & Surf“-Tarife mit einer maximalen Download-Geschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) oder mehr. Hier hatte die Telekom geplant, die DSL-Anschlüsse auf zwei MBit/s zu drosseln.

Für Telekom-Tarife mit Download-Geschwindigkeiten unter 50 MBit/s hatte die Telekom bereits anerkannt, dass eine geplante DSL- Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde (KBit/s) unzulässig sei. Das Kölner Urteil ist momentan noch nicht rechtskräftig. Es ist aber davon auszugehen, dass die Telekom auf jeden Fall in Berufung geht.

Sollte die Telekom die Entscheidung und diese damit rechtskräftig werden, müsste der ehemalige Monopolist die Passagen aus betroffenen DSL-Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Auch die Bevorzugung von Telekom-Diensten gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.

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