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Telekom verliert Prozess gegen AugustaKom
Die Deutsche Telekom unterlag im Rechtsstreit um ein von den Stadtwerken Augsburg und der Telefongesellschaft AugustaKom angebotenes Kombi-Paket für Strom und Telefonie. Der rosa Riese hatte den Unternehmen per einstweiliger Verfügung untersagt, Strom, ISDN-Anschluss und Internet als Paket für einen monatlichen Grundpreis von DM 44,00 anzubieten. Das Landgericht München hob das Verbot nach Angaben der Stadtwerke Augsburg nun auf.
Die Deutsche Telekom AG hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das Kombi-Angebot angeführt. Der Richterspruch wird auch Bedeutung für andere Anbieter haben, die ähnliche Angebote nach dem Einspruch der Telekom eingeschränkt oder gar eingestellt hatten. Vermutlich wird die Telekom aber weitere rechtliche Schritte gegen das Angebot der AugustaKom einleiten, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Die Deutsche Telekom AG hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das Kombi-Angebot angeführt. Der Richterspruch wird auch Bedeutung für andere Anbieter haben, die ähnliche Angebote nach dem Einspruch der Telekom eingeschränkt oder gar eingestellt hatten. Vermutlich wird die Telekom aber weitere rechtliche Schritte gegen das Angebot der AugustaKom einleiten, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.