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Einstweilige Verfügung gegen Mobile Access von KDD

25.10.2000 von
Die Deutsche Telekom AG hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Mobile Access von KDD-CONOS erwirkt. Mobile Access ermöglicht das Telefonieren vom Mobilfunk zum Festnetz zu günstigeren Tarifen als mit den Tarifen der Mobilfunkbetreiber D1, D2, e-plus und E2. Die Verfügung verbietet der KDD- CONOS AG die Aussage, dass das Telefonieren mit Mobile Access zu "sensationell günstigen Tarifen und mit Ersparnissen von bis zu 72 Prozent" möglich ist. Die KDD-CONOS AG hat gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt und will rechnerische nachweisen, dass die Aussagen richtig sind.