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Vorratsdatenspeicherung: BITKOM für Kostenerstattung

17.04.2015 von
VorratsdatenspeicherungDer Digitalverband BITKOM hat sich zu den von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkten zur Vorratsdatenspeicherung geäußert und eine Erstattung der Kosten für die Telekommunikations-Unternehmen gefordert.

„Die Unternehmen werden die geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung selbstverständlich umsetzen“, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf in einer Pressemitteilung. „Es ist wichtig, dass ein Ausgleich zwischen dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits gefunden wird.“

Vorratsdatenspeicherung kostet TK-Unternehmen Millionen Euro


„Der vorliegende Vorschlag zeigt dabei auch klar Grenzen auf. Letztlich brauchen wir eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten von Kriminalität über Grenzen hinweg und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv“, so Kempf weiter.

„Wichtig ist, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungs- und europarechtskonform ausgestaltet wird und es nicht erneut zu einer jahrelangen Hängepartie mit Unsicherheiten für die Unternehmen kommt.“

Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Zur Umsetzung der Vorgaben hatten die Telekommunikations-Unternehmen zuvor bereits Investitionen in hoch zweistelliger Millionenhöhe tätigen müssen. Der EuGH hatte seinerseits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und einer Neuregelung enge Grenzen gesetzt.

Für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung kommen auf die Unternehmen nun Ausgaben für Technik und Personal zu. Es sei nicht nachvollziehbar, dass den Unternehmen die entstehenden Kosten nicht grundsätzlich erstattet werden sollen, so BITKOM-Präsident Kempf. 
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