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Vorratsdatenspeicherung: EU will Deutschland verklagen

01.06.2012 von

VorratsdatenspeicherungDie EU-Kommission will Deutschland verklagen, weil die Bundesrepublik die EU-Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hat. Diese sieht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, d.h. die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungen zu Fahndungszwecken, vor. Am Ende der Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen.

Der High-Tech-Verband BITKOM kritisiert, dass die EU-Kommission Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will.

Der Bundestag hat eine Frist zur Neuregelung der Datenspeicherung verstreichen lassen. Der BITKOM-Verband fordert, dass die Speicherung hierzulande erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird. Die deutsche Regelung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein.

Gemeinsam mit weiteren Verbänden plädiert der BITKOM-Verband auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten.

„Die Unternehmen tragen auf belastbarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei. Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann“, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Zuletzt haben die BITKOM-Firmen auf Aufforderung der Politik dreistellige Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Die Telekommunikations- und Internetwirtschaft braucht mehr Planungssicherheit. Ein deutsches Gesetz darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wie er von der Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig ausgeht, muss sehr sorgfältig überdacht werden. Hier ist ein Maximum an Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefordert. Wie auch immer der Bundestag sich letztlich entscheidet: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss immer gewahrt bleiben.“ 

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