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Erhöhte Inkassogebühren gefährden Call-by-Call
Wie tariftip bereits am 24. Juli mitteilte, will die Deutsche Telekom (Telekom) die Inkassogebühren für Call-by-Call-Gespräche ohne Anmeldung zum 1. Oktober erhöhen. Nach § 15 TKV muß die Telekom dem Kunden auf der Telefonrechnung auch die Kosten aufzeigen, eintreiben und weiterleiten, die bei anderen Anbietern über offenes Call-by-Call entstanden sind. Gemäß dem zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern geschlossenen Vertrag erhält die Telekom als Entgelt für die Inkassoleistung von den Vertragspartnern max. 4,5% vom Verbindungsumsatz zuzüglich einer Pauschale von 0,7 Pfennig je übermitteltem Verbindungsdatensatz.
Diesen Vertrag hat die Deutsche Telekom zum 30. September 1999 gekündigt. In ihrem neuen Angebot an die Wettbewerbsunternehmen, zunächst befristet vom 1. Oktober 1999 bis 31. März 2000, fordert die DTAG für ihr Inkasso nun zusätzlich zum heutigen Entgelt einen Mindestbetrag von 80 Pfennig pro Kunden-Monatsrechnung und je darauf mitabgerechnetes Wettbewerbsunternehmen. Damit wird eine Verteuerung der Call-by-Call-Gespräche bzw. eine Einstellung dieses Services verbunden sein. Der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland wäre erheblich eingeschränkt, da offener Call-by-Call bisher der Motor für alle Preissenkungen war. Seit Beginn der Liberalisierung sind die Preise um teilweise 80% gefallen, was auf den Preiskampf der Call-by-Call-Anbieter zurückzuführen war. Profitiert haben alle Kunden von den Preisen, da auch die Telekom massiv nachgeben mußte.
Wenn Call-by-Call zum Verlustgeschäft für die konkurrierenden Anbieter wird, fehlte ein Motor für weitergehende Preissenkungen und Transparenz auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt. Ca. 85% des Wettbewerbs im TK-Bereich wären gefährdet. Große Anbieter wie die Telekom hätten es durch die bei anderen Verfahren vorhandene Notwendigkeit zur intensiven Kundenbindung einfacher, ihre Monopolstellung zum Nachteil der Kunden auszunutzen.
Diesen Vertrag hat die Deutsche Telekom zum 30. September 1999 gekündigt. In ihrem neuen Angebot an die Wettbewerbsunternehmen, zunächst befristet vom 1. Oktober 1999 bis 31. März 2000, fordert die DTAG für ihr Inkasso nun zusätzlich zum heutigen Entgelt einen Mindestbetrag von 80 Pfennig pro Kunden-Monatsrechnung und je darauf mitabgerechnetes Wettbewerbsunternehmen. Damit wird eine Verteuerung der Call-by-Call-Gespräche bzw. eine Einstellung dieses Services verbunden sein. Der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland wäre erheblich eingeschränkt, da offener Call-by-Call bisher der Motor für alle Preissenkungen war. Seit Beginn der Liberalisierung sind die Preise um teilweise 80% gefallen, was auf den Preiskampf der Call-by-Call-Anbieter zurückzuführen war. Profitiert haben alle Kunden von den Preisen, da auch die Telekom massiv nachgeben mußte.
Wenn Call-by-Call zum Verlustgeschäft für die konkurrierenden Anbieter wird, fehlte ein Motor für weitergehende Preissenkungen und Transparenz auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt. Ca. 85% des Wettbewerbs im TK-Bereich wären gefährdet. Große Anbieter wie die Telekom hätten es durch die bei anderen Verfahren vorhandene Notwendigkeit zur intensiven Kundenbindung einfacher, ihre Monopolstellung zum Nachteil der Kunden auszunutzen.