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Telekom stellt Antrag gegen Flatrate-Entscheidung
Die Deutsche Telekom hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die so genannte „Flatrate-Entscheidung“ eingelegt. Mit dieser Verordnung hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post der Telekom vorgeschrieben, bis Februar eine Flatrate für Großkunden anzubieten.
Zwar hat die Telekom vor einer Woche eine Großhandelspauschale für Internetprovider angeboten, dieses wird von Konkurrenten jedoch an „Scheinangebot“ bezeichnet, weil die technische Umsetzung große Schwierigkeiten birgt. So wird der Telekom vorgeworfen, mit diesem Angebot nur Zeit gewinnen zu wollen.
Zwar hat die Telekom vor einer Woche eine Großhandelspauschale für Internetprovider angeboten, dieses wird von Konkurrenten jedoch an „Scheinangebot“ bezeichnet, weil die technische Umsetzung große Schwierigkeiten birgt. So wird der Telekom vorgeworfen, mit diesem Angebot nur Zeit gewinnen zu wollen.




