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Telekom: Kein Inkasso für Call-by-Call
Die Verhandlungen der alternativen Telekommunikations-Dienstleister mit der Deutschen Telekom zu den Inkasso-Verträgen für den offen Call-by-Call sind gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen haben. Das teilte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) Bonn in einer Pressemeldung von 22. Oktober mit.
Die Verträge über das Inkasso für Call-by-Call-Gespräche ohne Voranmeldung müssen neu verhandelt werden, nachdem die Verträge von der Telekom fristgemäß zum 30. Oktober gekündigt wurden. Noch vor einem Monat hatte sich die Telekom nach angekündigten Gebührenerhöhungen für das Inkasso kompromissbereit gezeigt und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Jetzt hat die Telekom einen Vorschlag für das Inkasso unterbreitet, der praktisch das Aus für den offenen Call-by-Call über die Hintertür bedeutet. Die Telekom muss nach der Rechtslage den Beträg, der über Fremdfirmen telefoniert wurde, auf Ihrer Rechnung ausweisen. Das Inkasso kann sie jedoch verweigern. Genau das ist Inhalt des jüngsten Vorschlages: jeder Einzelbetrag für Call-by-Call-Gespräche soll vom Kunden direkt an das betreffende Unternehmen überwiesen werden. Damit verschwindet die Grenze von Call-by-Call ohne Anmeldung und mit Anmeldung. Offener Call-by-Call wird sich für die Anbieter nicht mehr rechnen, so das mit einer Einstellung der Angebote zu rechnen ist. Zu hoffen ist, das zwischen dem VATM und der Telekom noch eine Einigung erzielt werden kann.
Die Verträge über das Inkasso für Call-by-Call-Gespräche ohne Voranmeldung müssen neu verhandelt werden, nachdem die Verträge von der Telekom fristgemäß zum 30. Oktober gekündigt wurden. Noch vor einem Monat hatte sich die Telekom nach angekündigten Gebührenerhöhungen für das Inkasso kompromissbereit gezeigt und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Jetzt hat die Telekom einen Vorschlag für das Inkasso unterbreitet, der praktisch das Aus für den offenen Call-by-Call über die Hintertür bedeutet. Die Telekom muss nach der Rechtslage den Beträg, der über Fremdfirmen telefoniert wurde, auf Ihrer Rechnung ausweisen. Das Inkasso kann sie jedoch verweigern. Genau das ist Inhalt des jüngsten Vorschlages: jeder Einzelbetrag für Call-by-Call-Gespräche soll vom Kunden direkt an das betreffende Unternehmen überwiesen werden. Damit verschwindet die Grenze von Call-by-Call ohne Anmeldung und mit Anmeldung. Offener Call-by-Call wird sich für die Anbieter nicht mehr rechnen, so das mit einer Einstellung der Angebote zu rechnen ist. Zu hoffen ist, das zwischen dem VATM und der Telekom noch eine Einigung erzielt werden kann.