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RegTP: Tätigkeitsbericht zum TK-Markt
Einen Tätigkeitsbericht zur Entwicklung des liberalisierten Telekommunikationsmarktes in Deutschland hat der Präsident der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), Klaus-Dieter Scheurle am 3. Dezember vorgestellt. Danach kann in den Bereichen Telekommunikation und Post noch nicht von einem sich selbst tragenden Wettbewerb gesprochen werden. Zur Sicherung der bereits erzielten Erfolge sowie zur weiteren Stärkung der Marktdynamik ist es daher notwendig, daß die Regulierungsbehörde ihre Arbeit im Sinne ihres gesetzlichen Auftrags fortsetzt. Das durch die Marktöffnung breitere Angebot an innovativen Diensten und verbessertem Kundenservice komme dem Verbraucher und damit der Volkswirtschaft insgesamt zugute.
Scheurle skizzierte als Eckpunkte der positiven Entwicklung des deutschen Telekommmunikationsmarktes die Einführung von Call-by-Call und Preselection, die effektive Regulierung der Zusammenschaltungsentgelte und die volle Nummernportabilität. In der Ortsnetztelefonie sei eine wettbewerbliche Entwicklung zwar angestoßen worden, aber ähnlich positive Wirkungen wie bei Ferngesprächen dürften deutlich mehr Zeit erfordern. Mit ihrer frühzeitigen Entscheidung zur Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung und der Vergabe von Frequenzen zur drahtlosen Teilnehmeranschlussleitung (WLL) habe die Regulierungsbehörde hier wesentliche Anstöße zur Förderung des Wettbewerbs gegeben.
Für den Bereich der mobilen Kommunikation stellte Scheurle zum Jahr 2005 eine Call-by-Call Regelung in Aussicht, die fallweises Telefonieren (Call by Call) auch von Mobiltelefonen ermöglicht. Dies soll allerdings erst für die ab 2000 zu vergebenen Lizenzen für den neuen UMTS-Standard gelten. Bis dahin werden Mobilfunkkunden nur über den Anbieter telefonieren können, bei dem sie auch den Kartenvertrag abgeschlossen haben.
Scheurle skizzierte als Eckpunkte der positiven Entwicklung des deutschen Telekommmunikationsmarktes die Einführung von Call-by-Call und Preselection, die effektive Regulierung der Zusammenschaltungsentgelte und die volle Nummernportabilität. In der Ortsnetztelefonie sei eine wettbewerbliche Entwicklung zwar angestoßen worden, aber ähnlich positive Wirkungen wie bei Ferngesprächen dürften deutlich mehr Zeit erfordern. Mit ihrer frühzeitigen Entscheidung zur Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung und der Vergabe von Frequenzen zur drahtlosen Teilnehmeranschlussleitung (WLL) habe die Regulierungsbehörde hier wesentliche Anstöße zur Förderung des Wettbewerbs gegeben.
Für den Bereich der mobilen Kommunikation stellte Scheurle zum Jahr 2005 eine Call-by-Call Regelung in Aussicht, die fallweises Telefonieren (Call by Call) auch von Mobiltelefonen ermöglicht. Dies soll allerdings erst für die ab 2000 zu vergebenen Lizenzen für den neuen UMTS-Standard gelten. Bis dahin werden Mobilfunkkunden nur über den Anbieter telefonieren können, bei dem sie auch den Kartenvertrag abgeschlossen haben.



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