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Telekom erwirkt einstweilige Verfügung gegen AOL
Die Deutsche Telekom hat vor dem Landgericht Hamburg eine vorläufige einstweilige Verfügung gegen AOL erwirkt. Darin wird AOL untersagt, weiter zu behaupten, das Unternehmen könne seinen Kunden wegen der Bedingungen der Deutschen Telekom derzeit nicht mehr als 1 000 Flatrates pro Woche zur Verfügung stellen.
Die Telekom hatte dargelegt, dass sie den Internet-Providern den Tarif "AfOD" (Anschluss für Online-Diensteanbieter) anbiete. Zudem wies die Telekom daraufhin, dass sie den Wettbewerbern eine Großhandelsflatrate anbietet. Mit ihr können Internet-Anbieter einen Anschluss für monatlich 4.800 Mark mieten.
Sollte AOL gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen, muss das Unternehmen ein Ordnungsgeld bis zu einer halben Million Mark zahlen. (te)
Die Telekom hatte dargelegt, dass sie den Internet-Providern den Tarif "AfOD" (Anschluss für Online-Diensteanbieter) anbiete. Zudem wies die Telekom daraufhin, dass sie den Wettbewerbern eine Großhandelsflatrate anbietet. Mit ihr können Internet-Anbieter einen Anschluss für monatlich 4.800 Mark mieten.
Sollte AOL gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen, muss das Unternehmen ein Ordnungsgeld bis zu einer halben Million Mark zahlen. (te)
Weitere Informationen:
Anbieter Deutsche Telekom
Anbieter AOL
Tarifrechner Flatrate




