Rechtliches II
| Der Preis für die Verbindung ist extrem hoch |
Der Nutzer muss zwar die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit beweisen. Jedoch kommt dem Netzbetreiber in diesen Fällen der sog. Anscheinsbeweis nicht zugute. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass ein gewöhnliches Telefongespräch 900 Euro kostet. Es steht also der Netzbetreiber in der Pflicht zu beweisen, dass er für die hohen Kosten einen adäquaten Gegenwert geliefert hat.

Internet und Festnetz-Flat

