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Urteile


 Urteile
Die Problematik der 0190-Dialer ist auch für die Justiz Neuland. Bisher gibt es kaum Gerichtsurteile, die sich mit diesem Thema befassen.
Mit einer kürzlich bekannt gegebenen Entscheidung hat das Amtsgericht Freiburg als eines der ersten Zivilgerichte die Klage einer Telefongesellschaft abgewiesen, die von einem ihrer Kunden Gebühren für die Nutzung einer 0190-Nummer verlangte. Der Kunde weigerte sich zu bezahlen und trug im Gerichtsverfahren vor, ein sog. Dialer, ein Einwahlprogramm, das sich unbemerkt vom Nutzer als Standardverbindung ins Internet installierte, habe die Kosten in Höhe von DM 2.500 verursacht.

Das Gericht gab dem Kunden recht. Die ihm in Rechnung gestellten Vergütungen für Mehrwertdienste über 0190-Nummern seien nicht aufgrund eines bewussten und gewollten Einwählverhalten durch ihn oder die Mitbenutzer seines Anschlusses/PCs entstanden. Vielmehr habe er sich einen Dialer beim Surfen im Internet heruntergeladen, der auf der entsprechenden Internetseite mit "Kostenlos Mitglied werden", "Highspeed Zugang - keine Anmeldung" und "ohne Kreditkarte" beworben worden wäre. Erst nach dem Download sei "dezent" auf erhöhte Minutenpreise hingewiesen worden. Dies sei für einen wirksamen Vertragsschluss mit der Telefongesellschaft nicht ausreichend. Das Urteil im Detail