Heiligabend kein Feiertag
Weihnachten ist das Fest der Familie und der Liebe – und eine gute Gelegenheit, endlich einmal in Ruhe ins Internet zu gehen. Doch nicht immer surft man zum günstigen Sonntagstarif.
Heiligabend, also der 24. Dezember, ist im Gegensatz zum 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember) kein gesetzlicher Feiertag. Was Arbeitnehmer wissen, weil sie an diesem Tag einen halben Urlaubstag opfern müssen, wenn sie nicht vor der Bescherung noch am Arbeitsplatz erscheinen, gilt auch für Call-by-Call- und Internet-by-Call-Verbindungen.
Wenn Sie also nach der Bescherung und dem Kirchgang noch einen kleinen Ausflug ins Netz wagen, nehmen Sie die Werktagstariftabelle als Grundlage. Und um auf Nummer sicher zu gehen, dass ihr gewohnter Anbieter auch wirklich günstig ist, werfen Sie einen kurzen Blick auf unseren Call-by-Call- bzw. Internet-by-Call-Rechner.
Und übrigens: Auch Silvester ist kein gesetzlicher Feiertag. Der 31. Dezember geht im Gegensatz zum Neujahrstag als Werktag durch. Unser Tipp: Feiern Sie lieber ins neue Jahr hinein, schlafen aus und gehen dann ins Netz oder rufen Ihre Lieben an.
© Tariftipp.de, 15. Dezember 2009

Internet und Festnetz-Flat

