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Neue Roaming-Obergrenzen innerhalb der EU


RoamingZum 1. Juli 2011 sinken die Roaming-Preise innerhalb der Europäischen Union. Wer seinen Urlaub außerhalb der EU verbringt, muss sich weiter vor Kostenfallen hüten.

Mit der Roaming-Verordnung von 2007 griff die Europäische Kommission erstmals durch und schuf einen einheitlicher Euro-Tarif in den Mitgliedsländern. Diese Verordnung wurde 2009 verlängert und zum 1. Juli 2010 wurden die Preise in einer weiteren Stufe abgesenkt.

Nun tritt zum 1. Juli 2011 die nächste Senkung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU in Kraft. Wer mit seiner deutschen SIM-Karte von einem der 26 anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland telefoniert, zahlt dann nur noch maximal 35 Cent plus Mehrwertsteuer, also 42 Cent pro Minute. Bis dato lag die Roaming-Obergrenze für abgehende Anrufe bei 39 Cent plus Mehrwertsteuer, also 46 Cent pro Minute.

Auch für ankommende Anrufe gelten im EU-Ausland neue Roaming-Gebühren. Ab dem 1. Juli 2011 kosten ankommende Gespräche nur noch elf Cent plus Mehrwertsteuer, also 13 Cent pro Minute. Bislang lag die Obergrenze bei 15 Cent plus Mehrwertsteuer, also 18 Cent pro Minute.

Darüber hinaus werden SMS ab dem 1. Juli 2011 billiger. Die Preisobergrenze für das Absenden einer SMS aus dem EU-Ausland nach Deutschland wird auf maximal 11 Cent plus Mehrwertsteuer, also 13 Cent festgelegt. Der Empfang von SMS im EU-Ausland ist kostenlos.

Auf dem gleichen Stand bleibt die verbindliche Roaming-Obergrenze für das mobile Surfen im Internet mit dem Handy oder UMTS-Stick. Seit dem 1. März 2010 müssen die Mobilfunkanbieter ihren Roaming-Kunden die Gelegenheit bieten, bei der Datenübertragung monatliche Höchstgrenzen für ihre Nutzungsentgelte festzulegen. Für Kunden, die keine solche Höchstgrenze gewählt haben, gilt seit dem 1. Juli 2010 eine Obergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer, also 59,50 Euro pro Monat.

Wenn die Roaming-Obergrenze erreicht ist, muss der Mobilfunk-Provider die mobile Internet-Verbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte. Bei Erreichen von 80 Prozent des festgelegten Volumens muss der Kunde informiert werden. Die Kunden haben das Recht, ihren Anbieter anzuweisen, ihnen solche Mitteilungen nicht mehr zu senden und können diesen Dienst jederzeit kostenlos wieder einfordern.