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Umfassende Überwachung der Telekommunikation
Am heutigen Freitag entscheidet der Bundesrat über einen Gesetzentwurf, der Telekommunikationsanbieter verpflichtet, sämtliche Nutzungs- und Verbindungsdaten der Kunden zu speichern. Diese Daten müssen auf Verlangen der Polizei zugänglich gemacht werden. Dies berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer Online-Ausgabe.
Bisher speichern Internet-Provider nur Gerätenummer des Computers und die Dauer der Internetverbindung. Dies geschieht zu Abrechnungszwecken. Spätestens nach 3 Wochen müssen die Daten gelöscht werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen jedoch auch E-Mail- und SMS-Inhalte gespeichert werden. Welche Seiten aufgerufen wurden, soll ebenfalls nachvollzogen werden können.
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein, Dr. Thilo Weichert warnte in einem Gespräch mit der Netzeitung vor einer „Totalüberwachung sämtlicher Formen der Telekommunikation.“ Denn die Daten können laut Gesetzentwurf ohne Einschränkung von den Behörden eingesehen werden. Neben der Polizei muss auch dem Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) Zugang zu den Daten gewährt werden.
Der Gesetzentwurf wurde von den Ländern Bayern und Thüringen eingebracht. Stimmt der Bundesrat dem Entwurf zu, muss sich der Bundestag damit befassen. (ah)
Bisher speichern Internet-Provider nur Gerätenummer des Computers und die Dauer der Internetverbindung. Dies geschieht zu Abrechnungszwecken. Spätestens nach 3 Wochen müssen die Daten gelöscht werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen jedoch auch E-Mail- und SMS-Inhalte gespeichert werden. Welche Seiten aufgerufen wurden, soll ebenfalls nachvollzogen werden können.
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein, Dr. Thilo Weichert warnte in einem Gespräch mit der Netzeitung vor einer „Totalüberwachung sämtlicher Formen der Telekommunikation.“ Denn die Daten können laut Gesetzentwurf ohne Einschränkung von den Behörden eingesehen werden. Neben der Polizei muss auch dem Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) Zugang zu den Daten gewährt werden.
Der Gesetzentwurf wurde von den Ländern Bayern und Thüringen eingebracht. Stimmt der Bundesrat dem Entwurf zu, muss sich der Bundestag damit befassen. (ah)
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