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T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muss die über Holger Voss gespeicherten Verbindungsdaten unmittelbar nach Verbindungsende löschen. Für die anderen T-Online-Kunden gilt dies bisher noch nicht – ihre IP-Adressen werden weiterhin nach Rechnungsversand noch 80 Tage lang gespeichert.
Wie das Online-Magazin Golem berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt eine Beschwerde der DTAG gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt zurückgewiesen. T-Online-Kunde Holger Voss hatte gegen die DTAG geklagt, da diese seine Verbindungsdaten unnötigerweise gespeichert und an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Sie sollten als Indiz dafür dienen, er habe im Forum von Telepolis Straftaten gebilligt.
Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen und die DTAG dazu verurteilt, die Zuordnung der jeweiligen IP-Adresse zum Kläger zu löschen. Bislang gilt das Urteil nur für die Daten von Voss. Er hat deshalb zusammen mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer einen Mustertext für eine Klage entworfen, um so auch andere Kunden zur Klage gegen die Speicherung ihrer Daten zu ermuntern.
Die DTAG hatte gegen das Urteil Beschwerde eingelegt mit der Begründung, sie könne die Daten von Voss nicht separat behandeln. Die Speicherung sei zur Rechnungsstellung notwendig. Beides sah das Landgericht Darmstadt als nicht erwiesen an, da Voss eine Flatrate nutzte. Auch seien unter Umständen die Verbindungsdauern notwendig, aber kaum die IP-Adressen. Diese seien sofort nach Verbindungsende zu löschen.
Die Rechtslage könnte sich aber bald ändern: EU und auch Bundesregierung planen, Provider zu einer Vorratsdatenspeicherung zu verpflichten.
Die "dynamische" IP-Adresse wird für jede Interneteinwahl neu vergeben. In Verbindung mit so genannten Logfiles ermöglicht sie es, besuchte Internetseiten, E-Mail-Kontakte und anderes von Nutzern nachzuvollziehen.
Wie das Online-Magazin Golem berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt eine Beschwerde der DTAG gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt zurückgewiesen. T-Online-Kunde Holger Voss hatte gegen die DTAG geklagt, da diese seine Verbindungsdaten unnötigerweise gespeichert und an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Sie sollten als Indiz dafür dienen, er habe im Forum von Telepolis Straftaten gebilligt.
Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen und die DTAG dazu verurteilt, die Zuordnung der jeweiligen IP-Adresse zum Kläger zu löschen. Bislang gilt das Urteil nur für die Daten von Voss. Er hat deshalb zusammen mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer einen Mustertext für eine Klage entworfen, um so auch andere Kunden zur Klage gegen die Speicherung ihrer Daten zu ermuntern.
Die DTAG hatte gegen das Urteil Beschwerde eingelegt mit der Begründung, sie könne die Daten von Voss nicht separat behandeln. Die Speicherung sei zur Rechnungsstellung notwendig. Beides sah das Landgericht Darmstadt als nicht erwiesen an, da Voss eine Flatrate nutzte. Auch seien unter Umständen die Verbindungsdauern notwendig, aber kaum die IP-Adressen. Diese seien sofort nach Verbindungsende zu löschen.
Die Rechtslage könnte sich aber bald ändern: EU und auch Bundesregierung planen, Provider zu einer Vorratsdatenspeicherung zu verpflichten.
Die "dynamische" IP-Adresse wird für jede Interneteinwahl neu vergeben. In Verbindung mit so genannten Logfiles ermöglicht sie es, besuchte Internetseiten, E-Mail-Kontakte und anderes von Nutzern nachzuvollziehen.




