Samsung Galaxy Tab 10.1N: Samsung siegt gegen Apple
Samsung darf das Samsung Galaxy Tab 10.1N weiter verkaufen.
Im Rechtsstreit um die Verletzung von Geschmacksmusterrechten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf konnte Samsung gegen Apple einen Sieg erringen. Der iPad-Hersteller Apple wollte, wie die „Rheinische Post“ berichtet, von dem Landgericht den Verkauf eines Tablet-PCs von Samsung verbieten lassen.
Die Düsseldorfer Richter sahen dafür allerdings keinen Grund. Die Geschmacksmusterrechte von Apple würden nicht verletzt, so die Richter. Daher dürfe Samsung das Samsung Galaxy Tab 10.1N europaweit vertreiben.
Apple hatte bereits ein bundesweites Verkaufsverbot für den Vorläufer des Samsung Galaxy Tab 10.1N, das Samsung Galaxy Tab 10.1, erstritten. Währenddessen brachte Samsung das veränderte Nachfolgermodell auf den Markt, doch auch beim Samsung Galaxy Tab 10.1N war aus Sicht von Apple die Ähnlichkeit zum noch zu groß.
Einen Teilerfolg errang Apple hingegen im Streit um einen zweiten Tabet-PC, das kleinere Samsung Galaxy Tab 7.7. Das OLG Düsseldorf entschied, das hierfür bereits vom Landgericht Düsseldorf verhängte europaweite Vertriebsverbot auf die koreanische Muttergesellschaft von Samsung auszuweiten. Das Landgericht hatte lediglich ein europaweites Vertriebsverbot für das Galaxy 7.7 für die deutsche Tochtergesellschaft von Samsung erlassen.