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Vectoring: Bundesnetzagentur übermittelt Entscheidung an EU-Kommission

12.07.2013 von

VectoringDie Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsvorschlag für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten zugesandt.

Brüssel und die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur anschließend endgültig in Kraft treten.

Zusätzlich zu dem im April 2013 veröffentlichten ersten Entwurf wurden darin einige Konkretisierungen aufgenommen. Vorgesehen sind z. B. die Einrichtung einer sogenannten Vectoring-Liste, die für Chancengleichheit zwischen der Telekom und den Wettbewerbern beim VDSL-Ausbau und Vectoring-Einsatz sorgen soll. Außerdem schlägt die Bundesnetzagentur Regelungen vor, die zu einer höheren Rechts- und Planungssicherheit bei einem staatlich geförderten Breitbandausbau beitragen sollen.

Die Telekom darf nach dem Willen der Bundesnetzagentur einem Wettbewerber den Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL), an einem Kabelverzweiger – das sind die grauen Kästen am Straßenrand – nicht verweigern bzw. kündigen, wenn der Wettbewerber eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem KVz erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste.

Zudem ist ein erweiterter Bestandsschutz zugunsten der Wettbewerber vorgesehen. Sie müssen auch dann nicht ohne Weiteres mit einer Rückholung eines bereits von ihnen erschlossenen KVz durch die Telekom rechnen, wenn sich im Einzugsbereich dieses KVz erst anschließend eine parallele Festnetz-Infrastruktur etabliert, an die 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sind.

Ebenso genießen Wettbewerber einen erweiterten Bestandsschutz, wenn sie im Zeitpunkt der endgültigen Regulierungsentscheidung einen KVz zwar noch nicht ausgebaut, dafür aber bereits eine verbindliche Bestellung bei der Telekom abgegeben haben.

Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Netz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei VDSL der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.

Um die Tarife der Telekom mit denen ihrer Wettbewerber zu vergleichen, nutzen Sie unseren DSL-Rechner.

 

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