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Handy am Steuer: Kein Bußgeld bei Start-Stopp-Automatik
Wer das Handy am Steuer nutzt, muss kein Bußgeld bezahlen, wenn dies bei abgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel geschieht. Dies gilt auch, wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet wurde.So lautet das Urteil des Oberlandesgericht Hamm. Im entschiedenen Fall hatte sich ein Autofahrer Geldbuße von 40 Euro gewehrt, nachdem er mit Handy am Steuer erwischt worden war.
Vor dem Amtsgericht unterlag er noch, das Oberlandesgericht hielt nun aber fest, dass das Verbot für das Handy am Steuer nicht gelte, wenn der Fahrer nicht durch das Verkehrsgeschehen abgelenkt werde. Wenn der Wagen abgeschaltet sei, sei dies der Fall.
Wer nur während einer Rotphase bei ausgeschaltetem Fahrzeug mit Handy am Steuer erwischt wird, hat gute Chancen, ein Bußgeld vermeiden zu können. Bei einer entsprechenden Anzeige sollten Betroffene also nicht einfach zahlen, sondern mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht unter Verweis auf aktuelle Entscheidung gegen das Bußgeld vorgehen.



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