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Drillisch: Niederlage vor Bundesgerichtshof
Der Anbieter Drillisch Telecom, zu dem einige Mobilfunkmarken wie z.B. simply gehören, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage einstecken müssen. Der BGH sah es in seinem Urteil (Aktenzeichen III ZR 32/14) als erwiesen an, dass die Klausel in den AGB von Drillisch, die ein Pfand als pauschalisierten Schadensersatz enthalten, ungültig sind. Das Pfand in Höhe von 1,50 Euro pro SIM-Karte wurde von Drillisch nicht wieder ausgezahlt, sobald der ehemalige Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb von drei Wochen unversehrt an Drillisch zurückschickte.
Der BGH kippte auch eine zweite Drillisch-Klausel, wonach ein spezielles Entgelt anfällt, sobald eine Rechnung in Papierform versendet wird, obwohl Drillisch normalerweise nur Online-Rechnungen verschickt. Nach Ansicht der Richter wurde der Vertragspartner von Drillisch hier in unangemessener Weise benachteiligt.
Um die Tarife der Drillisch-Marken mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren Mobilfunk-Tarifrechner.



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