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ELENA-Verfahren wird eingestellt

Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird, so die Ministerien. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung werde aber dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten im ELENA-Verfahren unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werde außerdem in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Zudem sei es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll deshalb ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden kann.
Mit dem ELENA-Verfahren sollte in Deutschland ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Das Verfahren umfasste die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für Arbeit und weitere Stellen.
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