Anwalt im Interview: Rechte und Pflichten bei DSL-Verträgen
Sie haben einen Laufzeitvertrag mit Ihrem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen und möchten innerhalb der Vertragslaufzeit umziehen? Nicht immer verläuft dieses Prozedere reibungslos und unkompliziert. So erreichte die Tariftip-Redaktion kürzlich die Beschwerde eines Lesers, der sich über das Verhalten von Arcor ärgerte.Kunden, die innerhalb der Laufzeit ihres Vertrages den Wohnort wechseln, müssen bei Arcor der Kündigung ihres aktuellen Vertrages zustimmen und am neuen Wohnort einen neuen Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abschließen. Wiederum mit 24 Monaten Vertragslaufzeit unabhängig davon, wie lange der alte Vertrag schon gelaufen ist. Ein Weiterführen des alten Vertrages lehnt Arcor ab. Selbst wenn am neuen Wohnort die gleichen Bedingungen gegeben sind wie in der alten Wohnung und kein Tarifwechsel nötig ist.
Die Tariftip-Redaktion ist diesem Fall nachgegangen und hat den Berliner Rechtsanwalt German von Blumenthal um seine Expertenmeinung gebeten. Ist das Vorgehen von Arcor rechtens? Und wie sollte man sich als Kunde am besten verhalten? An dieser Stelle sei jedoch gesagt, dass es sich bei Arcor um keinen Einzelfall handelt. Wie wir vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erfahren haben, ist dieses Vorgehen auch bei anderen Telekommunikationsanbietern üblich. Namen wollte man aber nicht nennen.
Tariftip.de:
Herr von Blumenthal, ein Leser machte uns auf die Praxis des Netzanbieters Arcor aufmerksam, Kunden bei einem Umzug dazu zu drängen, einen neuen Vertrag mit erneuter 24monatiger Laufzeit abzuschließen. Stimmt der Kunde der Kündigung des alten Vertrages und dem Abschluss eines neuen Vertrages nicht zu, bearbeitet Arcor sein Anliegen anscheinend erst gar nicht. So zumindest die Erfahrung des Lesers. Wie beurteilen Sie das Verhalten von Arcor?
von Blumenthal:
Den Antrag des Kunden gar nicht zu bearbeiten klingt ersteinmal weder kundenorientiert noch verbraucherfreundlich. Außerdem besteht zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein wirksamer Vertrag. Verträge schließen bedeutet Verpflichtungen einzugehen und zu diesen Pflichten gehört auch, auf die Schreiben oder Anrufe des Kunden zu reagieren. Andererseits hatte der Kunde sich bei Vertragsschluss gerade diesen Anbieter, also diesen Vertragspartner ausgesucht. Seine Pflichten aus dem Vertrag bestehen unter anderem darin, sich für einen bestimmten Zeitraum an diesen Anbieter zu binden. Möchte der Kunde nun den Vertrag einseitig anders gestalten, sich also nicht mehr an diese Verpflichtung halten, ist er darauf angewiesen, dass der Anbieter sich mit der Änderung einverstanden erklärt. Da der Kunde bei Vertragsschluss nicht gezwungen war, zu Arcor zu gehen, hätte er seinen Telefonanschluss bei einem anderen Anbieter mit besserer Laufzeit nehmen können.

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