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Anwalt im Interview: Rechte und Pflichten bei DSL-Verträgen


Tariftip.de:
Auf unsere Nachfrage hin argumentiert Arcor, dass der Kunde mit einem Umzug die Vertragsbedingungen ändere und die Telekommunikationsanbieter somit zu Recht einen neuen Vertrag verlangen. Zudem sei mit einem Umzug oft auch ein Tarifwechsel verbunden. Ein neuer Vertrag sei dann sowieso fällig. Für den Fall, dass der Service von Arcor am neuen Wohnsitz des Kunden nicht verfügbar sei, entlasse der Netzanbieter seine Kunden aus Kulanz vorzeitig aus dem Vertrag. Was sagen Sie als Experte dazu?

von Blumenthal:
Der Anbieter knüpft den Vertrag hier offensichtlich an die Wohnung des Kunden und nicht an die Person. Die letztere Variante wäre viel kundenfreundlicher. Dass ein Tarifwechsel gleich einem Vertragswechsel sein soll, halte ich für übertrieben: Der Kunde bleibt dem Anbieter mit dem Vertrag erhalten und wird auch in Zukunft regelmäßig Zahlungen leisten. Der Tarif ist ja nur einer von mehreren Vertragspunkten und ließe sich ohne weiteres ohne Laufzeitverlängerung ändern.

Tariftip.de:
Wie Sie sagten, kann der Anbieter den Vertrag sowohl an die Person als auch an die Wohnung knüpfen. In der Regel enthält der Vertrag aber sowohl den Namen des Kunden als auch die Adresse. Woran kann man nun festmachen, ob der Vertrag an die Person oder an die Wohnung geknüpft ist? Welche der beiden Varianten ist Ihrer Erfahrung nach üblich?

von Blumenthal:
Nach meiner Erfahrung ist es bisher üblich, Verträge an die Wohnung zu binden. In Zeiten, als es nur einen Anbieter gab, die Menschen nicht oft umzogen, und die Technik kompliziert war, mag das auch in Ordnung gewesen sein. Menschen in Berlin ziehen im Schnitt nach ca. drei Jahren um. Die Wohnungen sind mit Telefon ausgestattet und der Anschluss wird ohne nennenswerten Aufwand eingeschaltet. Häufig werden auch Fest- und Mobilanschlüsse als Paket angeboten - da fragt man sich schon, warum die Verträge nicht personengebunden gestaltet werden können.