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Anwalt im Interview: Rechte und Pflichten bei DSL-Verträgen


Tariftip.de:
Arcor ist nach Angaben des Verbraucherschutzes nicht der einzige Telekommunikationsanbieter, der seine Kunden bei einem Umzug in einen neuen Vertrag drängen will, um sie noch länger an sich zu binden. Was raten Sie unseren Usern? Wie verhalten sich die Verbraucher am besten?


von Blumenthal:
An erster Stelle steht vor dem Vertragschluss die sorgfältige Wahl des Telefon-Anbieters. Bei der Wahl des Anbieters kommt es also nicht nur auf den Tarif selbst an, sondern auch auf die versteckten Nebenkosten: Bei einigen DSL-Angeboten benötigt man zum Beispiel noch einen Telekom-Anschluss, der monatlich weitere Kosten verursacht. Wichtig ist auch zu schauen, ob der Anbieter eine kostenlose Hotline hat oder ob dafür teuer zu zahlen ist.

In Bezug auf Arcor war zu überlegen, ob Kunden damals ein Sonderkündigungsecht zustand, nachdem die kostenlose Hotline des Unternehmens auf kostenpflichtig umgestellt wurde.

Bei vielen Alternativ-Anbietern zur Deutschen Telekom AG ist es nicht mehr möglich, so genannte Billiganbieter vorweg zu wählen. Hier kommt es auf die eigenen Telefongewohnheiten an, ob sich Mehrkosten von durchschnittlich 10,00 Euro für einen Telekomanschluss rechnen. Die meisten Alternativ-Anbieter schließen Call-by-Call Nummern zwar aus, bieten dafür aber oft attraktive Flatrateangebote an.

Hat der Kunde mit seinem Anbieter Probleme, ist es wichtig dafür zu sorgen, dass die Korrespondenz später auch nachweisbar ist. Bevor ich mich lange in Warteschleifen hänge, schreibe ich lieber ein Fax und hebe den Faxbericht sorgfältig auf. Auch Gesprächsnotizen sind sehr sinnvoll. Es ist wichtig, sich zu einem Telefonat bei der Hotline den genauen Namen des Gesprächspartners sowie Datum und Uhrzeit aufzuschreiben. Es ist ein Unterschied, ob ich später nur sagen kann "mir ist gesagt worden, dass wird schon klappen" oder ob ich genau zitieren kann, dass Herr Mathias Müller vom Call-Center Berlin am 10. April um 13.27h zugesagt hat, dass der Termin eingehalten werde.

Tariftip.de:
Abschließend noch die Frage, ab wann Sie raten würden einen Anwalt einzuschalten, bzw. bis zu welchen Punkt man versuchen sollte sich persönlich mit dem Anbieter zu einigen?

Von Blumenthal:
Häufig lässt sich mit dem Anbieter viel selbst aushandeln und ein Anwalt ist gar nicht notwendig. Dafür sollte man jedoch seine Rechte, aber auch Pflichten aus dem Vertrag kennen. Sollte der Anbieter die Sache vor Gericht bringen, ist die Hilfe eines Anwalts angebracht. In beiden Fällen, sowohl bei Beratungen als auch bei Vertretungen, sollten jedoch der finanzielle Aufwand und die Beratungskosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Das Interview führte Susanne Lettau