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EU-Kartellverfahren gegen Deutsche Telekom
Die Europäische Kommission hat ein Mißbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG eingeleitet. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, durch überhöhte Leitungstarife Wettbewerbern den Zugang zum Ortsnetz zu verbauen. Dem Konzern droht nun ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes.
Das Verfahren geht auf Beschwerden von Mannesmann Arcor und regionalen Telefonanbietern wie Netcologne zurück, da die Telekom von Konkurrenten höhere Gebühren verlangt als von ihren Endkunden. Die Wettbewerber müssen für die Anmietung der "letzten Meile" in das Haus des Kunden (Teilnehmeranschlussleitung TAL) monatlich 12,48 Euro zahlen, während ein analoger Telefonanschluß bis 1. Mai 2002 für Endkunden nur 11,49 Euro kostete.
Der Endkundenpreis wurde zwar zum 1. Mai 2002 auf 12,69 Euro angehoben, doch dies reicht der Kommission nicht. Sie fordert Endkundenpreise, die um 15 bis 20 Prozent über der TAL-Miete liegen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und die Deutsche Telekom argumentieren dagegen, dass die durchschnittliche monatliche Grundgebühr wegen der großen Zahl teurerer digitaler Anschlüsse längst auf 16 Euro gestiegen sei. Der Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) argumentierte, dass das Mißbrauchsverfahren nicht zu Lasten der Endkunden gehen dürfe und forderte eine Senkung der TAL-Miete. (st)
Das Verfahren geht auf Beschwerden von Mannesmann Arcor und regionalen Telefonanbietern wie Netcologne zurück, da die Telekom von Konkurrenten höhere Gebühren verlangt als von ihren Endkunden. Die Wettbewerber müssen für die Anmietung der "letzten Meile" in das Haus des Kunden (Teilnehmeranschlussleitung TAL) monatlich 12,48 Euro zahlen, während ein analoger Telefonanschluß bis 1. Mai 2002 für Endkunden nur 11,49 Euro kostete.
Der Endkundenpreis wurde zwar zum 1. Mai 2002 auf 12,69 Euro angehoben, doch dies reicht der Kommission nicht. Sie fordert Endkundenpreise, die um 15 bis 20 Prozent über der TAL-Miete liegen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und die Deutsche Telekom argumentieren dagegen, dass die durchschnittliche monatliche Grundgebühr wegen der großen Zahl teurerer digitaler Anschlüsse längst auf 16 Euro gestiegen sei. Der Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) argumentierte, dass das Mißbrauchsverfahren nicht zu Lasten der Endkunden gehen dürfe und forderte eine Senkung der TAL-Miete. (st)
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