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Nutzung der "Digitalen Dividende"


dvb antenneDie Bundesnetzagentur hat erste Eckpunkte vorgestellt, nach denen bisherige Rundfunkfrequenzen für funkbasiertes Internet genutzt werden sollen. Wenn es nach der Behörde geht, könnte DSL via Funk noch schneller eingeführt werden als vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hat für eine Vergabe der Frequenzen im Bereich 790 bis 862 Megahertz (MHz), die durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens auf DVB-T frei werden, erste Eckpunkte entwickelt.

Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der sogenannten „Digitalen Dividende“ sehen im Wesentlichen vor, dass die Flächenfrequenzen gemeinsam mit den Frequenzen im Bereich 1,8 Gigahertz (GHz), zwei GHz und 2,6 GHz vergeben werden. Mit der Einbeziehung in die bereits weit vorangeschrittenen Vorbereitungen zur Vergabe der höher gelegenen Frequenzen besteht laut Bundesnetzagentur eine „besondere Chance zur schnellen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen“.

Auf der Basis dieser Eckpunkte wird die Bundesnetzagentur einen Entwurf der Entscheidungen der Präsidentenkammer nach § 55 Abs. 9 und § 61 des Telekommunikationsgesetztes (TKG) erarbeiten, der im Juni 2009 zur Kommentierung gestellt werden soll.