Patentstreit mit Samsung: Niederlage für Apple
Im Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung muss Apple eine Niederlage einstecken.
Das Oberlandesgericht München wies die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung am gestrigen 26. Juli 2012 zurück (Az 6 U 1260/12). Dies berichtet „Spiegel Online“. Zuvor war Apple bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München gescheitert.
Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor, das eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen beschreibt. Das Patent wird beim Apple iPhone und iPad eingesetzt. Samsung und andere Smartphone-Hersteller benutzen ähnliche Technologien.
In Europa will Samsung das Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 nun für ungültig erklären lassen. Mit Blick darauf hatte das Landgericht München I Anfang 2012 der Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N eine Absage erteilt. Apple ging in Berufung.
Die Düsseldorfer Richter sprachen dagegen ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7 aus. Apple hatte Samsung in Düsseldorf vorgeworfen, geschützte Design-Muster des Apple iPad zu verletzen.