Handykauf im Internet - Schnäppchen mit Hindernissen

Der folgende Ratgeber soll Ihnen die Vor- und Nachteile dieser sehr günstig im Internet angebotenen Handyverträge näher bringen und darauf hinweisen, dass sich vermeintliche Schnäppchen schnell als Kostenfallen herausstellen können.
Eine Grundgebührbefreiung wird meistens jedoch nur innerhalb der ersten zwei Jahre gewährt, danach ist man gezwungen, diese selbst zu zahlen. Eine Möglichkeit dies zu umgehen, ist die rechtzeitige Kündigung des Vertrages.
Nicht jedes angebotene Schnäppchen ist tatsächlich ein günstiges Angebot. Denn oft werden bei den so genannten "0-Euro-Angeboten" veraltete Handymodelle oder Ladenhüter in das Paket gepackt. Wer also auf ein aktuelles Modell aus ist, sollte besser genauer hinschauen.
Überprüfen in Sie in jedem Fall die Adresse des Handy-Shops. Dabei sollten Sie darauf achten, wo sich der Firmensitz befindet. Liegt dieser im Ausland, befindet sich der Gerichtsstand im Streitfall dann ebenfalls im Ausland. Anwendbar ist dann lediglich das ausländische Recht des Anbieters, was eventuelle Streitfälle erschweren wird.
Gehen derartige Handy-Shops aus irgendwelchen Gründen Pleite oder kommen ihrer angekündigten Rückerstattung der Monatsgebühren nicht nach, besteht immer noch der Mobilfunkvertrag mit dem Netzbetreiber, an den man weiterhin die monatliche Grundgebühr und die Gesprächsgebühren entrichten muss.
Wie bei allen Verträgen sollten Sie die Vertragsklauseln gründlich durchlesen. So raten wir von Verträgen ab, in denen der Kunde verpflichtet wird, das Handy im voraus zu bezahlen. Viele Anbieter haben in der Vergangenheit bewiesen, dass die Lieferung des Handys sehr lange dauern kann. Lieferzeiten von zwei Monaten und länger waren keine Seltenheit. So kann es vorkommen, dass der Handyvertrag bereits läuft, der Kunde jedoch noch kein Handy und keine SIM-Karte hat. Fragen Sie besser vorher nach, wie lange die Lieferzeit dauert, und treten Sie vom Kaufvertrag zurück.
Einwirken kann man dadurch, dass man dem Shop eine Frist setzt, bis wann die Ware und die Rechnung eintreffen sollte. Wird dann diese von Ihnen gesetzte Lieferfrist überschritten, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.













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